Landesregierung ignoriert den Bedarf taubblinder Menschen

Christiane BöhmGesundheitSoziales

Zur heutigen zweiten Lesung des Blindengeldgesetzes erklärt Christiane Böhm, behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Schwarzgrün ignoriert zum wiederholten Male die Expertise der Betroffenen. Mit dieser Gesetzesänderung gibt es erneut kein Taubblindengeld, zahlreiche Ausschlusskriterien bleiben erhalten und die wiederholte Befristung des Landesblindengeldes verunsichert die Menschen mit Sehbehinderungen. Viele Anzuhörende fragen sich inzwischen, wozu sie überhaupt Stellungnahmen abgeben.“

DIE LINKE. im Hessischen Landtag zeige mit ihrem Änderungsantrag (Drucksache 20/1629), dass ein anderer Weg durchaus möglich sei, so Böhm.

„Statt wenige Formalien zu glätten, hätte das Landesblindengeldgesetz einer Generalüberholung bedurft. Mit unserem Änderungsantrag erhält die schwarzgrüne Mehrheit erneut die Chance, vor der dritten Lesung am Donnerstag die Grundlagen für eine diskriminierungsfreie und den Bedürfnissen entsprechende Regelung, wie sie die Anzuhörenden übereinstimmend gefordert haben, umzusetzen. Ich fürchte jedoch mit Blick auf den Umgang mit den Stellungnahmen, dass Schwarzgrün zu einer solchen Politik der Wille fehlt.“