Härtefallfonds gegen Winter-Energienot kommt in Hessen erst im Sommer

Christiane BöhmSoziales

Heute hat Hessens Sozialminister Kai Klose darauf hingewiesen, dass seit 1. Juli Anträge zum Energie-Härtefallfonds des Landes gestellt werden können. Dazu erklärt Christiane Böhm, Sprecherin für soziale Teilhabe der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und LINKEN-Landesvorsitzende:

„Im Winter wussten viele Menschen nicht, wie sie die Energiekosten tragen sollten. Ihnen wurde in der Kälteperiode Strom und Gas abgedreht. Heute kündigt Sozialminister Klose (Grüne) Hilfe und Unterstützung an. In den Ohren der betroffenen Menschen muss das wie der blanke Hohn klingen. Die Bedeutung des Begriffs ‚Soforthilfe in der Not‘ kennt diese Landesregierung offensichtlich nicht.“

Auch sonst erwecke der Zuschnitt und die Struktur des Härtefallfonds den Eindruck, dass es vor allem darum gehe, möglichst wenig Hilfe leisten zu müssen, so Böhm.

„Menschen, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, sind nach unseren Informationen von der Antragstellung ausgeschlossen. Damit erfahren Menschen mit Bürgergeld, mit Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe keinerlei Unterstützung seitens des Landes Hessen. Zwar wird die Geschäftsstelle des Härtefallfonds bei der Verbraucherzentrale eingerichtet, im Hintergrund soll aber eine Härtefallkommission die Anträge beurteilen. Das erzeugt unnötige Bürokratie und Zeitverlust.

Dem Vorschlag der Wohlfahrtsverbände aus dem September 2022, eine schnelle und niederschwellige Hilfe auf den Weg zu bringen, wird mit diesem Härtefallfonds leider in keiner Weise entsprochen.“
 

Hinweis:

Anträge auf Übernahme von Energieschulden können bei den Schuldenberatungseinrichtungen der Wohlfahrtsverbände, dem Mieterbund und der Verbraucherberatung gestellt werden.