Gleichberechtigungsgesetz: Es braucht einen parteiübergreifenden neuen Anlauf

Fraktion im Hessischen LandtagAbgeordneteChristiane BöhmThemenFrauenRegierung und Hessischer LandtagWirtschaft und Arbeit

Anlässlich der mündlichen Anhörung zur Novellierung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes erklärt Christiane Böhm, Landtagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und LINKEN-Landesvorsitzende: 

„Die heutige Anhörung hat die Lücken in den Plänen der Landesregierung deutlich offengelegt. So wird es auch zukünftig nicht möglich sein eine effektive Gleichstellungspolitik in den Verwaltungen umzusetzen. Die Weigerung des Sozialministeriums, die Hinweise der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ernst zu nehmen, bringt das Anliegen des Gesetzes in Gefahr.

Der von den Beauftragten erarbeitete Gesetzentwurf, der die Grundlage unseres Gesetzentwurfs war, würden die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten tatsächlich stärken. Und nur das kann das Ziel eines fortschrittlichen Gleichberechtigungsgesetzes sein.“

Böhm fordert die schwarzgrüne Koalition auf, endlich über ihren Schatten zu springen und sich den Argumenten der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragen nicht länger zu verschließen.

„Es ist dringend erforderlich, dass das Gleichberechtigungsgesetz aus dem stillen Kämmerlein des Ministeriums in eine Regierung und Opposition übergreifende Arbeitsgruppe gegeben wird, so wie es die Anzuhörenden heute adressiert haben. Es muss die Gleichstellung der Geschlechter in den Mittelpunkt der Arbeit gerückt werden. Der Muster-Gesetzentwurf der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten bietet dafür eine gute Ausgangslage, um schnell zur Einigung noch in dieser Legislaturperiode zu kommen. Nur so gelingt ein Gleichberechtigungsgesetz für Hessen, das diesen Namen auch wirklich verdient.“