Schwarzgrünes Änderungsgesetz ist völlig unzureichend

Christiane BöhmFrauenSozialesWirtschaft und Arbeit

Anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Drs. 20/10518) erklärt Christiane Böhm für die Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten leisten eine wichtige Arbeit, um Gleichberechtigung tatsächlich umzusetzen. Umso wichtiger ist es, dass sie über einen Instrumentenkasten verfügen, der ihnen dies auch tatsächlich ermöglicht. Vor diesem Hintergrund ist das im Dezember vorgelegte schwarzgrüne Änderungsgesetz völlig unzureichend.

Umso wichtiger war es für DIE LINKE, in Abstimmung mit den Beauftragten einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem die Praxis-Anforderungen und -erfahrungen umfassend aufgegriffen und berücksichtigt werden.“

DIE LINKE hätte diesen Vorstoß gerne gemeinsam mit der SPD eingebracht, so Böhm.

„In letzter Minute hat die SPD einen Rückzieher gemacht, sodass wir nun zwei fast identische Gesetzentwürfe in die Anhörung geben werden. Das ist bedauerlich. Aus Sicht der LINKEN sollte die Gleichberechtigung von Frauen nicht zum Zankapfel im Vor-Wahlkampf werden.“