Schwarzgrüne Landesregierung floppt bei Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ein zweites Mal

Christiane BöhmSoziales

Das heute von Schwarzgrün eingebrachte Behindertengleichstellungsgesetz krankt an denselben Punkten wie an der wegen Protesten der Fachverbände Ende 2018 beerdigten Vorgängerentwurf. Dazu erklärt Christiane Böhm, inklusionspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die schwarzgrüne Landesregierung trägt dem Inklusionsgedanken mit dem heute vorgelegten Gesetz nur ungenügend Rechnung. Es gleicht dem im letzten Jahr vorgelegten Entwurf, den sie selbst zurückgezogen hat, nachdem DIE LINKE einen Änderungsantrag eingereicht hatte. Besonders ignorant gegenüber den Betroffenen und Expertinnen und Experten ist, dass CDU und die Grünen keine mündliche Anhörung zugelassen hatten. Es waren dann die Oppositionsfraktionen, die sich mit der berechtigten Kritik der Verbände auseinandergesetzt und diese angehört hatten.“

Die vorgenommenen Verbesserungen, wie die neue Ausweisung eines hauptamtlichen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, könnten nicht über die Schwachstellen des Gesetzes hinwegtäuschen, so Böhm.

„Schwarzgrün wird sich in einer Anhörung massive Vorwürfe anhören müssen. Denn die Umsetzung der EU-Richtlinie zu barrierefreien Webseiten ist völlig unzureichend. Taubblinde Menschen und psychisch Erkrankte spielen offensichtlich keine Rolle. Auch die kommunale Ebene findet kaum eine Einbindung. Selbst die im neuen Koalitionsvertrag angekündigte Schiedsstelle findet sich nicht im Gesetzentwurf. Schwarzgrün legt mit diesem Gesetzentwurf einen klaren Fehlstart im Bereich Inklusion hin.“