Reichsbürger als gerichtlich bestellter Gutachter: LINKE fordert Aufklärung und bessere Verfahren

Christiane BöhmJustiz- und Rechtspolitik

Wie DER SPIEGEL am vergangenen Freitag berichtete, war der Reichsbürger Dr. Klaus M. seit Jahrzehnten von hessischen Amtsgerichten mit hunderten Gutachten in Betreuungsverfahren beauftragt. Obwohl spätestens 2020 die Reichsbürger-Aktivitäten dem Amtsgericht Offenbach bekannt wurden, erfolgte kein interner Hinweis in der hessischen Justiz, sodass M. weiter für andere Amtsgerichte tätig war. Dazu erklärt Christiane Böhm, sozial- und gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Ein Reichsbürger ruft zu Umsturz und Mord an Politikerinnen und Politikern auf und schreibt nebenbei psychiatrische Gutachten für hessische Gerichte. Das ist ein erneutes schwerwiegendes Versagen der hessischen Justiz und Sicherheitsbehörden. Seit er 2012 erstmalig zur angeblichen BRD GmbH publizierte, galt M. als Vordenker der Reichsbürgerbewegung. Doch weder der sogenannte Verfassungsschutz noch die Justizverwaltung stellten in den vergangenen zehn Jahren eine Verbindung zur beruflichen Tätigkeit des Verschwörungserzählers her. Selbst als das Amtsgericht Offenbach 2020 die Verbindung feststellte, wurden keine Konsequenzen gezogen oder wenigstens andere Justizbehörden darüber informiert. Auf dem rechten Auge bleibt Hessen blind.“

DIE LINKE habe bereits vergangenes Jahr im Sozial- und Rechtausschuss die Vergabepraxis von Rechtsgutachten an externe Gutachterinnen und Gutachter kritisch hinterfragt, so Böhm. Die Landesregierung sah damals keinerlei Handlungsbedarf.

„Immer wieder erreichen uns Beschwerden über Gefälligkeitsgutachten, Gutachten nur nach Aktenlage und andere Probleme in diesem Bereich. Für die schwarzgrüne Landesregierung sind all diese Probleme nicht existent. Dazu passt leider das völlige Versagen im Fall M.

Die Landesregierung muss umgehend Maßnahmen ergreifen, um die so anfällige Gutachtenspraxis zu verbessern, etwa die Etablierung von Peer-Review-Verfahren bei Gutachten. In der Beantwortung der von uns heute eingereichten Kleinen Anfrage kann sie dazu Stellung nehmen.“