Frauenrechte gelten auch für Geflüchtete

Christiane BöhmFrauenMigration und IntegrationSoziales

Die Landesregierung will eine somalische Frau aus der Abschiebeeinrichtung abschieben, obwohl sie sexuellen Übergriffen ausgesetzt sein wird und ihre schwere Verletzung nicht versorgt werden kann. Dazu erklärt Christiane Böhm, Wahlkreisabgeordnete für Darmstadt der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag sowie Landesvorsitzende der Partei DIE LINKE. Hessen:


„Seit drei Wochen befindet sich Frau H., 23 Jahre, aus Somalia in der hessischen Abschiebehafteinrichtung in Darmstadt-Eberstadt. Sie soll nach Rumänien abgeschoben worden, wo sie vor ihrer Reise nach Deutschland bereits monatelang auf der Straße lebte. In ständiger Angst vor sexuellen Übergriffen hat sie nach solchen Vorfällen ihren Aufenthaltsort immer wieder gewechselt. Frau H. benötigt dringend medizinische Behandlung, die es in Rumänien nicht gibt, da sie eine schwere Form der Genitalverstümmelung erlitten hat.“

Wenn die hessische CDU von feministischer Innenpolitik fabuliere und sich der grüne Sozialminister Klose für mehr Aufklärung und Hilfe für Frauen einsetze, die diese „gravierende und durch nichts zu rechtfertigende Menschenrechtsverletzung“ erlebt hätten, solle die Landesregierung den Worten endlich Taten folgen lassen und sich wirklich für Frauenrechte stark machen. Es dürfe keine Abschiebung in soziale Unsicherheit und ohne gesundheitliche Versorgung geben. Gerade bei einer schweren Verletzung sei diese dringend erforderlich, so Böhm.

„Die hessische Landesregierung muss Frau H. unmittelbar aus der Abschiebehaft entlassen und ihr einen humanitären Aufenthaltsstatus zu geben. Die Stadt Darmstadt hat eine Aufnahme bereits zugesagt und wolle sich auch darum kümmern, dass die bereits begonnene und durch FIM (Frauenrecht ist Menschenrecht) eingeleitete ärztliche Behandlung fortgeführt wird.“