Es bleibt dabei: Weg mit §219a und §218!

Endlich ist der Weg frei zum Bundesverfassungsgericht. Solange sollten sich die Informationen von Kristina Hänel auf vielen Webseiten wiederfinden. Auf der Website der Landtagsfraktion der LINKEN in Hessen steht sie schon, meine eigene zieht hier nach, wie viele andere hoffentlich auch.

Warum sollen Ärzt*innen nicht über den Schwangerschaftsabbruch informieren können? Das ist doch völlig widersinnig. Information vor einem Eingriff und vor der Entscheidung zu einem medizinischen Eingriff ist immer und überall notwendig.

Zum gestrigen Urteil außerdem ein Artikel auf hessenschau.de:

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